Studio-Miete – “ Studio-Lounge24„
- Halbtags (5 Stunden): 135 €
- Ganztags (10 Stunden): 215 €
- Optional Equipment-Miete möglich (Blitz, Dauerlicht, Softbox)
- Jede weitere Stunde: 35 €
- Reinigung: inklusive bei normaler Nutzung, bei starker Verschmutzung behalten wir uns eine Zusatzpauschale in höhe von 49 € zu erheben.
Für Standard-Shootings und kleine Workshops erheben wir in der Regel keine Kaution.
Bei speziellen Produktionen (z.B. größere Videodrehs, aufwendige Sets) behalten wir uns vor, eine angemessene Kaution mit Ihnen zu vereinbaren.
Zahlung: Die Studiomiete ist vorab per Überweisung bis 14 Werktage vor Terminbeginn
zu zahlen. Stammkunden und wiederkehrende Buchungen können nach Absprache auch vor Ort bezahlen.
Alle Preise inkl. Heizkosten, zzgl. ggf. Equipment-Miete.
AGB für Miete des „Studio-Lounge24“
- Studiovermietung
- Vermietet wird das Fotostudio „Studio-Lounge24“ in Geretsried zur Nutzung für Foto- und Videoaufnahmen sowie kleine Workshops.
- Es gelten die veröffentlichten Mietpreise und Buchungsbedingungen.
- Buchung und Zahlung
- Buchungen sind verbindlich nach schriftlicher Bestätigung per E-Mail.
- Zahlung nach Vereinbarung per Vorkasse, Rechnung vor Mietbeginn.
- Stornierung
- Bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei.
- 13–7 Tage: 50% des Mietpreises.
- 6 Tage bis Termin/Nichterscheinen: 100%.
- Abweichende Regelungen können schriftlich vereinbart werden.
- Haftung Mieter
- Der Mieter haftet für alle Schäden und Verluste, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Begleitpersonen verursacht werden.
- Schäden sind unverzüglich zu melden. Ersatz erfolgt zum Zeit- oder Wiederbeschaffungswert.
- Haftung Vermieter
- Der Vermieter haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen Schaden.
- Keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände des Mieters.
- Ordnung & Sicherheit
- Hausordnung und Studiorichtlinien des Vermieters sind einzuhalten.
- Rauchen im Studio ist untersagt, Ausnahme nur, wenn ausdrücklich schriftlich erlaubt.
- Fluchtwege sind freizuhalten, technische Geräte sachgerecht zu bedienen.
- Bildrechte
- Der Mieter ist selbst für alle nötigen Einwilligungen und Rechte (Models, Marken, Locations, Musik etc.) verantwortlich.
- Der Mieter ist selbst für alle nötigen Einwilligungen und Rechte (Models, Marken, Locations, Musik etc.) verantwortlich.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters (soweit zulässig).
